Self-executing Verträge
Self-executing Verträge sind jene Verträge, die hinreichend klar und präzise, die Rechte oder Pflichten auf Einzelpersonen im innerstaatlichen Recht ohne Durchführungsvorschriften begründen. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Ein persönliches Kriterium: die Rechte und Pflichten durch den Vertrag geschaffen werden müssen durchsetzbar sein von Einzelpersonen unmittelbar vor den nationalen Gerichten. Die Befugnis, die der rechten oder mit der Verpflichtung müssen ausdrücklich von der internationalen Vertrag angestrebt werden.
- Ein Material Kriterium: die Regel sein muss hinreichend bestimmt und klar nicht auf die nationalen Durchführungsmaßnahmen erfordern. Es sollte minimal Spielraum für unterschiedliche Interpretationen der Umsetzung der internationalen Regel sein.



























